Events mit bis zu 1000 Personen sind ab Montag, 22.06.2020, wieder gestattet. Wir haben die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt und versuchen mit diesem Überblick Klarheit zu verschaffen.
Lockerungen der Corona-Einschränkungen:
- Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen sind möglich. Grössere Veranstaltungen sollen, wenn es die Lage erlaubt, ab September durchgeführt werden dürfen.
- Die Sperrstunde für Restaurants, Discos und Nachtclubs ist aufgehoben.
- Keine Sitzpflicht mehr in Gastronomiebetrieben.
- Die Mindestabstandsregel wird gelockert: von 2m auf 1,5m.
- Den Kantonen steht es frei, eigene Einschränkungen zu beschliessen.
Der Bund erlässt dazu einige Empfehlungen und Handlungsanweisungen:
- Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen reicht es, einen Sitz leerzulassen. Dies kannst du im selbstbedienbaren Saalplan-Tool von TICKETINO so einstellen.
- Falls an Veranstaltungen das Abstandhalten nicht möglich ist und auch keine andere geeignete Schutzmassnahmen getroffen werden können, müssen weiterhin Kontaktlisten geführt werden.
- Bei Veranstaltungen bis zu 1000 Personen muss sichergestellt werden, dass im Falle einer Infektion nicht mehr als 300 Personen kontaktiert werden müssen. Dazu empfiehlt der Bundesrat eine Aufteilung in Sektoren.
Drei Varianten zu Einhaltung der aktuellen Auflagen
Den Sicherheitsabstand einzuhalten ist sicherlich kein Fehler. Doch wie steht es, wenn es deine Location aufgrund mangelnder Grösse nicht zulässt? Welche Auflagen sind zwingend einzuhalten und welche Vorgaben sind eher als Empfehlungen zu verstehen? Wir wollen diesen Fragen nachgehen.
Gemäss unseren Recherchen gibt es für dich als Veranstalter drei Varianten, um die aktuellen Auflagen einzuhalten und somit deinen Event bewilligt zu bekommen.
Variante 1: Einhaltung der Distanzregeln
Deine Location ist gross genug, dass durchgehend die 1,5 Meter Sicherheitsabstand eingehalten werden können. In diesem Fall kannst du ohne weitere Auflagen Events von bis zu 1000 Personen veranstalten.
Variante 2: Einhaltung der Schutzmassnahmen
Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, informierst du in diesem Fall deine Gäste darüber, dass während der Veranstaltung ein konstantes und korrektes Tragen der Hygienemasken vom Bundesrat empfohlen wird (Stehveranstaltungen und vollbelegte Sitzveranstaltungen) oder du versiehst deine Sitzplätze mit geeigneten Trennwänden, beispielsweise aus Plexiglas. In diesem Fall kannst du ebenfalls Events von bis zu 1000 Personen veranstalten.
Variante 3: Erhebung von Kontaktdaten
Falls du weder Variante 1 noch Variante 2 einhalten kannst, musst du deine Gäste darüber informieren, dass der 1,5 Meter Abstand nicht garantiert werden kann. Ebenfalls musst du deine Gäste darauf aufmerksam machen, dass im Falle einer Ansteckung, respektive eines Verdachts auf Ansteckung, Quarantäne verordnet werden kann und sie zudem ihre engsten Kontakte der letzten 14 Tage bekannt geben müssten. Zusätzlich bist du verpflichtet, die Kontaktdaten deiner Gäste (Name, Telefon, ggf. Sitzplatz) zu erheben und aufzubewahren. Du musst sicherstellen, dass im Falle einer Ansteckung nicht mehr als 300 Personen kontaktiert werden müssen. Dazu empfiehlt sich die Unterteilung in Sektoren.
Am einfachsten, kundenfreundlichsten und sichersten ist es, wenn du in jedem Fall den Vorverkauf nutzt und auf Ebene jedes einzelnen Tickets die Kontaktdaten deiner Gäste abfragst.
Erstelle hierzu einfach und ohne Aufschaltgebühren einen Event. Sofern du das System lediglich zur Registrierung deiner Gäste nutzen möchtest, bzw. die Tickets gratis sind, kannst du das System sogar absolut kostenfrei nutzen.
Das TICKETINO Team wünscht dir viel Erfolg mit deinen künftigen Events!
Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen mit dem Kenntnisstand vom 22.06.2020 verfasst und bezieht sich auf die Regelungen des Bundes. Abweichende kantonale oder kommunale Regelungen sind möglich! Aufgrund der laufenden Anpassungen und Konkretisierungen der Auflagen sowie mangelnder Rechtspraxis können wir jedoch keine Garantie, geschweige denn Haftung für die vollständige Korrektheit der hier publizierten Richtlinien übernehmen.