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Events von bis zu 300 Personen – Dies sind die Auflagen!

Posted by Michael Marti on 11.06.2020 11:10:00

Aktuell geistern viele Theorien und Halbwahrheiten herum, wenn es um die Auflagen bei Veranstaltungen von bis zu 300 Personen geht. Wir versuchen Klarheit zu schaffen!

 

Zwei Meter Sicherheitsabstand einzuhalten ist sicherlich kein Fehler. Doch wie steht es, wenn deine Location aufgrund mangelnder Grösse nicht zulässt, dass für jeden Besucher vier Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen? Musst du die Besucherzahl dann allenfalls bis unter die Rentabilitätsgrenze reduzieren? Welche Auflagen sind zwingend einzuhalten und welche Vorgaben sind eher als Empfehlungen zu verstehen? Wir wollen diesen Fragen nachgehen.

 

Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen mit dem Kenntnisstand vom 10.06.2020 verfasst und bezieht sich auf die Regelungen des Bundes. Abweichende kantonale oder kommunale Regelungen sind nicht ausgeschlossen! Aufgrund der laufenden Anpassungen und Konkretisierungen der Auflagen sowie mangelnder Rechtspraxis können wir jedoch keine Garantie, geschweige denn Haftung für die vollständige Korrektheit der hier publizierten Richtlinien übernehmen.

 

Gemäss unseren Recherchen gibt es für dich als Veranstalter drei Varianten, um die aktuellen Auflagen einzuhalten und somit deinen Event bewilligt zu bekommen.

 

Variante 1: Einhaltung der Distanzregeln

Deine Location ist gross genug, dass durchgehend die zwei Meter Sicherheitsabstand eingehalten werden können. In diesem Fall kannst du ohne weitere Auflagen Events von bis zu 300 Personen veranstalten.

 

Variante 2: Einhaltung der Schutzmassnahmen

In diesem Fall informierst du deine Gäste darüber, dass während der Veranstaltung ein konstantes und korrektes Tragen der Hygienemasken Pflicht ist (Stehveranstaltungen und vollbelegte Sitzveranstaltungen) oder du versiehst deine Sitzplätze mit geeigneten Trennwänden, beispielsweise aus Plexiglas. In diesem Fall kannst du ebenfalls Events von bis zu 300 Personen veranstalten.

 

Variante 3: Erhebung von Kontaktdaten

Falls du weder Variante 1 noch Variante 2 einhalten kannst, musst du deine Gäste darüber informieren, dass der 2 Meter Abstand nicht garantiert werden kann. Ebenfalls musst du deine Gäste darauf aufmerksam machen, dass im Falle einer Ansteckung, respektive eines Verdachts auf Ansteckung, Quarantäne verordnet werden kann und sie zudem ihre engsten Kontakte der letzten 14 Tage bekannt geben müssten. Zusätzlich bist du verpflichtet die Kontaktdaten deiner Gäste (Name, Telefon, ggf. Sitzplatz) zu erheben und aufzubewahren.

 

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Am einfachsten, kundenfreundlichsten und sichersten ist es, wenn du in jedem Fall den Vorverkauf nutzt und auf Ebene jedes einzelnen Tickets die Kontaktdaten deiner Gäste abfragst.

 

abfrage

 

Erstelle hierzu einfach und ohne Aufschaltgebühren einen Event. Sofern du das System lediglich zur Registrierung deiner Gäste nutzen möchtest, bzw. die Tickets gratis sind, kannst du das System sogar absolut kostenfrei nutzen.

 

Jetzt deinen Event aufschalten!

 

Das TICKETINO Team wünscht dir viel Erfolg mit deinen künftigen Events!

 

Topics: TICKETINO News, Kurz erklärt, Tipps und Tricks, Gästemanagement, Einlasskontrolle, Eventtrends

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