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Email Marketing im Kontext der aktuellen Datenschutzregelungen

Posted by Michael Marti on 08.08.2018 14:18:07

Wie bereits in unserem Blog ausgeführt, kann Email-Marketing für dich als Veranstalter eines deiner wirksamsten Werbe- und Kommunikationsinstrumente darstellen. Doch gerade im Kontext unterschiedlicher AGB von Ticketinganbietern sowie der aktuellen Anpassungen der EU-Datenschutzgrundverordnung gibt es gewisse rechtliche Schranken, welche du kennen solltest.

Selbst Social-Media Verweigerer haben für gewöhnlich eine Emailadresse. Daher sind Emails und Newsletter auch heute noch die wohl universellsten und effizientesten Online-Kommunikationsinstrumente um mit deinen bestehenden und potentiellen Kunden in Kontakt zu treten. Alles was du dazu brauchst, ist eine seriöse Datenbank von gültigen und bestätigten Emailadressen und ein wenig technisches Knowhow, welches du dir mit unserer praktischen Schritt für Schritt Anleitung aneignen kannst.

 

 

Schritt für Schritt Anleitung für die Erstellung deines persönlichen Newsletters 

 

Wie gelange ich zu meinen Adressdaten und was muss ich beachten

Für dich als Veranstalter ist es natürlich optimal, wenn du deine bisherigen Kunden über aktuelle Events informieren kannst, denn deine ehemaligen Käufer entsprechen natürlich exakt deiner Zielgruppe und dürften sich auch für deine kommenden Events interessieren.

 

Sofern du in der Vergangenheit ein modernes Vorverkaufssystem für deine Events genutzt hast, müssten die Emailadressen deiner bisherigen Kunden weitgehend vorliegen.

 

Doch Achtung: Nicht jeder Ticketinganbieter gewährt dir Zugang zu deinen Kundendaten! Gewisse Anbieter geben dir die Daten zwar weiter, verbieten dir aber ausdrücklich in ihren AGB die die Nutzung dieser für deine Marketingzwecke und beanspruchen deren Nutzungsrechte allein für sich selbst! Checke also unbedingt im Vorfeld die Nutzungsrechte an deinen Daten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

 

Sofern du das TICKETINO System nutzt, hast du die vollen Rechte an deinen Kundendaten, sprich du darfst diese im Rahmen der geltenden Gesetzesgrundlagen für Direktmarketingzwecke nutzen.

  TICKETINO-VS-MailChim

 

Du kannst diese Kundendaten zudem bequem als Excel Datei in deinem Cockpit herunterladen und in dem Emailprogramm deiner Wahl hochladen. Auf dem Markt gibt es sehr benutzerfreundliche Lösungen für die Erstellung und den Versand von Newslettern. Der Anbieter MailChimp ist beispielsweise für Versände von bis zu 2'000 Adressen kostenlos und zudem kinderleicht bedienbar. Unter dem folgenden Link kannst du für alle Fälle unsere praktische Schritt für Schritt Anleitung herunterladen.

 

Schritt für Schritt Anleitung für die Erstellung deines persönlichen Newsletters

 

Welche rechtlichen Schranken muss ich beachten

Neben den vertraglichen Einschränkungen, wie beispielsweise den AGB deines Ticketingunternehmens, gibt es auch gesetzliche Einschränkungen, welche du beachten solltest. Darunter fällt auch die EU Datenschutzgrundverordnung, welche den Versand von Newslettern an in der Europäischen Union wohnhafte Personen enorm erschwert.

 

Die gesetzlichen Regelungen betreffend dem Newsletterversand an in der EU Wohnhafte Personen sind sehr viel restriktiver, als in der Schweiz. Hier wird ein sogenanntes Double-Opt-In verlangt. Das heisst, dass sich deine Empfänger aktiv für dein Mailing anmelden und dies per Link bestätigen müssen. Wenn du dies so nicht erfüllen kannst oder willst, so empfehlen wir dir, EU Kontakte von deinem Mailversand auszuschliessen. Wenn du deine Adressdaten aus dem TICKETINO Cockpit exportierst, kannst du diese Datensätze einfach anhand der Postleitzahl in deiner Excel Liste identifizieren, filtern und entfernen.

 

Die Regelungen in der Schweiz sind hier wie gesagt weniger streng. Gemäss geltender Rechtspraxis darfst du heute (August 2018) Käufer (also deine bisherigen Kunden) anschreiben, sofern ein klarer Bezug zur gekauften Sache besteht. In deinem Fall also zu deinen Events, deinen Künstlern oder deinen Locations. Zwingend ist jedoch, dass deine Mailings mit einem Abmeldelink versehen sind.

 

Der Sachverhalt wird detailliert im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Artikel 3 lit. o geregelt:

 

«Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit einem angeforderten Inhalt fernmeldetechnisch sendet oder solche Sendungen veranlasst und es dabei unterlässt, vorher die Einwilligung der Kunden einzuholen, den korrekten Absender anzugeben oder auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen; wer beim Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen Kontaktinformationen von Kunden erhält und dabei auf die Ablehnungsmöglichkeit hinweist, handelt nicht unlauter, wenn er diesen Kunden ohne deren Einwilligung Massenwerbung für eigene ähnliche Waren, Werke oder Leistungen sendet»

 

Hast du Fragen zum Erstellen und Versenden von Newslettern, welche sich nicht mit der Schritt für Schritt Anleitung klären lassen oder du benötigst Unterstützung? So melde dich doch einfach und unverbindlich bei unseren Onlinemarketingexperten.

 

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marketing@ticketino.com

 

Topics: Tipps und Tricks, Vermarktung, eventvermarktung, Email Marketing

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